§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von beiden Vertragspartnerinnen akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der psychologischen, psychoontologischen und Online-Beraterin sowie den Klientinnen als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB – soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient/die Klientin das generelle Angebot der Beraterin zur psychologischen Beratung, psychoontologischen Beratung oder Online-Beratung annimmt und sich an die Beraterin zum Zwecke der Beratung, einschließlich Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung, kognitiver Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der gewählten Beratungsform, wendet.
Die Beraterin ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannungsverfahren, erhalten.
§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages
Die psychologische, psychoontologische und Online-Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten/der Klientin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung und Prävention anwenden.
Die Beraterin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten/der Klientin entsprechen, sofern der Klient/die Klientin hierüber keine eigene Entscheidung trifft.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten/der Klientin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient/die Klientin die Anwendung bestimmter Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden möchte, hat er/sie dies der Beraterin gegenüber zu erklären.
Die Beraterin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keinerlei Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung der Klient*innen
Zu einer aktiven Mitwirkung sind Klient*innen nicht gesetzlich verpflichtet. Eine Beratung ist jedoch in den meisten Fällen nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten/der Klientin sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung sowie für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klienten/der Klientin entscheidend sein.
Die Beraterin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn Klient*innen die Beratungsinhalte verneinen.
§ 4 Honorierung der Psychologischen, Psychoontologischen und Online-Beratung
Die Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der Beraterin und dem Klienten/der Klientin vereinbart wurden, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Beraterin aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht.
Die Honorare sind nach jeder Beratungssitzung vom Klienten/der Klientin bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen oder der Klient/die Klientin erhält – je nach Vereinbarung – nach Abschluss der Beratungssitzungen eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten/der Klientin sowie den Beratungszeitraum mit Angabe der erbrachten Leistungen und angewandten Techniken.
Der Klient/die Klientin ist darüber informiert, dass die Beraterin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem Klienten/der Klientin selbst zu bezahlen.
Ausfallhonorar: Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen verpflichtet sich der Klient/die Klientin unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Diese Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn Klient*innen zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagen oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert sind. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.
Termine, die von Seiten der Beraterin abgesagt werden müssen, werden den Klientinnen nicht in Rechnung gestellt. Klientinnen haben in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Beraterin. Sie schuldet auch keine Angabe von Gründen.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Beraterin nicht gestattet.
§ 5 Vertraulichkeit der Beratung
Die Beraterin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse der Klientinnen Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Klientinnen.
Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise durch Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen die Beraterin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Die Beraterin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Klienten/der Klientin steht eine Einsicht in diese Handakte zu; sie können eine Herausgabe dieser Handakte verlangen. Absatz 2 bleibt davon unberührt.
Sofern der Klient/die Klientin eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt die Beraterin diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.
§ 6 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
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